CSU hat sich bekanntlich schon zu Jahresbeginn intensiv mit dem Thema Stützmauer an den Felsenkellern befasst. Wir wurden dafür kritisiert. Wir könnten jetzt Schadenfreude empfinden. Tun wir aber nicht. Denn der Schaden ist zwar da, aber keine Freude, sondern eher Entsetzen.

Wir sind allerdings nicht entsetzt, dass der Bericht dazu kommt, dass kommunalrechtlich notwendige Beschlüsse gefehlt haben. Das wussten wir, das haben wir erwartet.

Wir sind aber entsetzt, dass der Marktrat eine öffentliche Ausschreibung beschließt, dann aber eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt wird, ohne uns nochmals gezielt darüber zu informieren.

Wir sind entsetzt, dass eine Ausschreibung gewählt wurde, die „potentielle Bewerber von einem Angebot abgehalten hat“. Wer den Wettbewerb einschränkt, darf sich über Mehrkosten nicht wundern!

Wir sind entsetzt, dass aus einer einfachen Treppe, die mit rund 3.500 Euro kalkuliert war, eine Treppenanlage für 117.000 Euro geworden ist, dass wir hierüber nicht informiert wurden und dass das Ingenieurbüro sich erst drei Monate nach Fertigstellung überhaupt damit befasst hat. Statt einer ordentlichen Preisprüfung wurden die Nachtragsangebote nur „quergeschaut“. Wir haben das alles nicht beschlossen und der Prüfungsverband kritisiert sogar, dass es hierüber nicht einmal schriftliche Vereinbarungen gibt. Bei einer Summe von 117.000 Euro!

Unverständlich ist uns, wozu man ein Ingenieurbüro beauftragt, wenn statt kalkulierter 10m³ Fels schlussendlich über 600m³ Fels abtransportiert werden müssen. Bei einem Fehler um den Faktor 60 kann man nicht mehr von einem Rechenfehler sprechen. Und ob es überhaupt solche Mengen waren, wissen wir nicht einmal wirklich. Denn die örtliche Bauleitung hat ja großzügig darauf verzichtet, die Abfuhr­protokolle gegen zu zeichnen. Einfach ausgedrückt: Man hat die machen lassen und nachher einfach alles geglaubt. Mit den sachverständigen Worten des Prüfungsverbands: „Wie diese Abrechnungsmodalität zu Stande kam, kann nicht nachvollzogen werden!“

Nicht nachvollziehbar sind für uns auch viele weitere Details, von denen ich Ihnen die meisten erspare. Warum zum Beispiel unbelastetes Z0-Material mit Entsorgungskosten von 24,- Euro/m³ veranschlagt wurde, obwohl in den umliegenden Deponien der Preis bei 7 bis 10,- Euro liegt, führt zu Fragezeichen. Und auch hier hat man wieder blind geglaubt. Denn als die Haufwerke beprobt und in diese Z-Klassen eingeteilt wurden, war laut Prüfungsverband abermals kein Vertreter der Verwaltung vor Ort.

Noch ein Schmankerl: Die Kopfbalken wurden nicht wie vereinbart in Fertigteilen, sondern in Ortbeton hergestellt. Der Prüfungsbericht macht deutlich, dass hier das Unternehmen offenbar bei der Angebotserstellung nicht richtig hingeschaut und kalkuliert hat und die später festgestellten eigenen Fehler auf die Gemeinde abgewälzt hat, und die hat das mit sich machen lassen.

Wir sind entsetzt. Über all diese Fehler und die Mehrkosten von 372.000 Euro bei einer Maßnahme, die von einem teuren Ingenieurbüro ursprünglich mit 495.000 veranschlagt wurde.

Für sich selbst spricht das vom Prüfungsverband gezogene Fazit. Zitat:

Nicht nachvollziehbar ist im Übrigen die Art und Weise der Bauüberwachung beim vorliegenden

Bauvorhaben; insbesondere stellten wir u.a. Folgendes fest:

  • Keine sachgerechte Bildung der Nachtragspreise
  • Keine sachgerechte Prüfung der Nachtragspreise
  • Fehlende Gegenzeichnung der Aufmaße für den Felsaushub
  • Keine rechtzeitige Anforderung von Nachtragsangeboten
  • Fehlende auftraggeberseitige Überwachung der Beprobung des Bodens auf Schadstoffe

Einen der letzten Sätze des Prüfungsberichts sollten wir uns zu Herzen nehmen: Wer in welchem Umfang die aufgezeigten Mängel zu vertreten hat bzw. ob konkrete Pflichtverletzungen vorliegen, sollte der Markt in eigener Zuständigkeit klären.“

Genau das fordern wir!

Wir wollen insbesondere wissen und geklärt haben:

  • Wer hat hier alles versagt und wer hat welche Fehler gemacht?
  • Ist der Gemeinde durch diese Aneinanderreihung von Fehlern und Versagen ein Schaden entstanden?
  • Wenn ja: Wen kann die Gemeinde dafür in Haftung nehmen? Gibt es vertragsrechtliche, dienstrechtliche oder sogar strafrechtliche Verantwortlichkeiten?

Eine bloßes Schulterzucken nach dem Motto „Blöd gelaufen“ kann es ja wohl wirklich nicht sein. Jeder von uns sollte jetzt hinter einer rückhaltlosen, vollständigen und schonungslosen Aufklärung stehen. Wir haben einen Eid geleistet Schaden von der Gemeinde abzuwenden. Wir dürfen nicht die Augen vor gravierenden Fehlern verschließen und damit dazu beitragen, dass sich solche Dinge wiederholen. Man stelle sich vor, solche kapitalen Fehler passieren bei der Grundschulsanierung. Die ist mit 19 Millionen kalkuliert. Kommt es zu Fehlern wie bei den Felsenkellern, landen wir da nicht bei 19, sondern bei über 30 Millionen. Und es wäre mir neu, dass Mehrkosten, die durch eigenes Versagen oder durch Versagen des Ingenieurbüros verursacht werden, zuschussfähig sind!

Die CSU fordert daher, dass sich die Gemeinde eines Fachanwalts für privates Baurecht bedient, der den ganzen Vorgang überprüft, Fehleranalyse betreibt und uns dann sagt, ob und was wir bei wem holen können. Wir werden außerdem einen Antrag einbringen, dass die Fehler innerhalb der Verwaltung, die sich aus dem Prüfungsbericht ergeben, in einer geschlossenen Sitzung gesondert behandelt werden.

Ich bitte darum diesen Wortbeitrag ins Protokoll mit aufzunehmen.

Ernst Gassner

CSU Fraktion